Notfallbetreuung und Busse – update 16.3.2020 13:00

update am 16.3.2020 13:00 Uhr (folgende Änderungen wurden vorgenommen):

Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.

  • Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • Polizei,
  • Rettungsdienste,
  • Justiz und Justizvollzugsanstalten,
  • Feuerwehr,
  • Lehrkräfte,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,

Somit hat sich der Artikel folgendermaßen aktualisiert:

Es gelten folgende offizielle Kriterien für die Umsetzung der Notfallbetreuung:

 *   Das Land hat den Eltern eine Notfallbetreuung an allen Schulen zugesichert. Diese soll ab Dienstag umgesetzt werden. Am Montag sollen die Schulen geschlossen bleiben.
 *   Im Notfall wird auch am Montag die Betreuung des Kindes gewährleistet.
 *   Im Bereich des ÖPNV fährt der freigestellte Schülerverkehr ab Montag nicht mehr. Weitere Informationen über die Fahrpläne wird es am Montag nach Absprache mit dem RNN geben.
 *   Daher werden diejenigen Eltern, deren Kinder in den kommenden Tagen in den Schulen betreut werden, möglicherweise den Schulweg selbst organisieren müssen.
 *   Die Notbetreuung in den Schulen gilt nur für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6.
 *  Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.

  • Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • Polizei,
  • Rettungsdienste,
  • Justiz und Justizvollzugsanstalten,
  • Feuerwehr,
  • Lehrkräfte,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,


 *   Die Schulen entscheiden vor Ort, ob anfragende Eltern diese Kriterien erfüllen. Hierbei reicht es, dass mindestens ein Elternteil in diesem Bereich arbeitet und die Betreuung nicht sicherstellen kann.
 *   Ganztagsschüler, deren Eltern die genannten Kriterien erfüllen, sollen auch in den üblichen Zeiten betreut werden. Allerdings sind die Schulmensen geschlossen, die Kinder müssen sich selbst Essen mitbringen.
 *   Die Schüler sollen in Gruppen von maximal 10 Personen betreut werden, Pausen auf dem Schulhof sind zeitversetzt zu gestalten.
 *   Die Schulen und hier besonders auch die berührten Oberflächen werden täglich vom Reinigungspersonal gründlich  und mit geeigneten Mitteln gereinigt.
 *   Für alle außerschulischen Veranstaltungen, Vereinssport etc. bleiben die Hallen des Landkreises bis auf weiteres geschlossen.

Allgemeine Informationen finden Sie zudem auf den entsprechenden Internetseiten des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Informationen aus dem Landkreis Bad Kreuznach finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bad-Kreuznach.