update am 16.3.2020 13:00 Uhr (folgende Änderungen wurden vorgenommen):
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.
- Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
- Polizei,
- Rettungsdienste,
- Justiz und Justizvollzugsanstalten,
- Feuerwehr,
- Lehrkräfte,
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,
Somit hat sich der Artikel folgendermaßen aktualisiert:
Es gelten folgende offizielle Kriterien für die Umsetzung der Notfallbetreuung:
* Das Land hat den Eltern eine Notfallbetreuung an allen Schulen zugesichert. Diese soll ab Dienstag umgesetzt werden. Am Montag sollen die Schulen geschlossen bleiben.
* Im Notfall wird auch am Montag die Betreuung des Kindes gewährleistet.
* Im Bereich des ÖPNV fährt der freigestellte Schülerverkehr ab Montag nicht mehr. Weitere Informationen über die Fahrpläne wird es am Montag nach Absprache mit dem RNN geben.
* Daher werden diejenigen Eltern, deren Kinder in den kommenden Tagen in den Schulen betreut werden, möglicherweise den Schulweg selbst organisieren müssen.
* Die Notbetreuung in den Schulen gilt nur für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6.
* Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.
- Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
- Polizei,
- Rettungsdienste,
- Justiz und Justizvollzugsanstalten,
- Feuerwehr,
- Lehrkräfte,
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,
* Die Schulen entscheiden vor Ort, ob anfragende Eltern diese Kriterien erfüllen. Hierbei reicht es, dass mindestens ein Elternteil in diesem Bereich arbeitet und die Betreuung nicht sicherstellen kann.
* Ganztagsschüler, deren Eltern die genannten Kriterien erfüllen, sollen auch in den üblichen Zeiten betreut werden. Allerdings sind die Schulmensen geschlossen, die Kinder müssen sich selbst Essen mitbringen.
* Die Schüler sollen in Gruppen von maximal 10 Personen betreut werden, Pausen auf dem Schulhof sind zeitversetzt zu gestalten.
* Die Schulen und hier besonders auch die berührten Oberflächen werden täglich vom Reinigungspersonal gründlich und mit geeigneten Mitteln gereinigt.
* Für alle außerschulischen Veranstaltungen, Vereinssport etc. bleiben die Hallen des Landkreises bis auf weiteres geschlossen.
Allgemeine Informationen finden Sie zudem auf den entsprechenden Internetseiten des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Informationen aus dem Landkreis Bad Kreuznach finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bad-Kreuznach.