Wichtige Hinweise:
Die elektronische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Wie bei der telefonischen Krankmeldung ist auch bei der elektronischen Krankmeldung eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
Beurlaubungen müssen nach wie vor schriftlich eingereicht und durch den Klassenleiter bzw. die Schulleitung genehmigt werden. Sie können nicht elektronisch erfragt werden.
Beachten Sie die korrekte Schreibweise des Namens und die richtige Klassenzuordnung. Die Krankmeldung kann sonst ggf. nicht eindeutig zugeordnet werden.
Auch die elektronische Krankmeldung muss von Ihnen als Elternteil eingereicht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir stichprobenweise elektronische Krankmeldungen unmittelbar überprüfen.