Inklusion in der Schwerpunktschule

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Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft mit inklusivem Unterricht beauftragt sind.

Auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes fordert das Schulgesetz von den Schulen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen zu fördern.

Seit dem Schuljahr 2014/15 haben die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf das vorbehaltlose Wahlrecht ob ihr Kind eine Schwerpunktschule oder eine Förderschule besuchen soll.

Das Ziel der Schwerpunktschule ist die Inklusion.

Das bedeutet:

  • Gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Beeinträchtigung.
  • Niemand wird ausgeschlossen.
  • Alle haben die gleichen Rechte.

Schwerpunktschulen sind dem Bildungsauftrag entsprechend räumlich, sächlich, personell und organisatorisch ausgestattet.

Die Schwerpunktschulen erhalten für diese Arbeit zusätzliche Lehrerstunden in Form der Zuteilung von Förderlehrkräften und pädagogischen Fachkräften.
Diese zusätzliche Stundenzuweisung kommt allen Schülerinnen und Schülern zu Gute, denn viele Kinder haben Defizite in unterschiedlichsten Bereichen und deshalb Förderbedarf. Die Lernchancen aller Kinder können gesteigert werden.

Beeinträchtigte Kinder werden nach den Lehrplänen der Schule ihres Förderschwerpunktes, nach einem für sie erstellten Förderplan im Klassenunterricht, aber auch in eigenen Lerngruppen unterrichtet. Sie wachsen aber mit den Kindern ihrer Umgebung auf und können Kontakt halten.

Wichtig zu wissen

Die Ausstattungen der Schwerpunktschulen und Förderschulen sind unterschiedlich.

Nicht für jedes Kind mit Beeinträchtigung bietet die Schwerpunktschule die bestmögliche Förderung und Betreuung.

Bei einem besonderen Hilfebedarf kann die Förderschule unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse  des Kindes die geeignetere Schulform sein.

Wer sich intensiver mit Inklusion beschäftigen will empfehlen wir:

–> unser Konzept zur Inklusion <–